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Darum geht es
Mit einer Änderung von Art. 12 des Personenbeförderungsgesetzes soll der Bundesrat die Möglichkeit erhalten, bestimmte Personen und Gegenstände aus Gründen der Hygiene, der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung vom öffentlichen Verkehr auszuschliessen.
Vordergründig geht es nur um den Transport von Fangruppen zu Sportveranstaltungen. Aber bereits im Jahre 2004 gab es einen parlamentarischen Vorstoss, um Besucher von politischen Veranstaltungen vom öffentlichen Verkehr fernzuhalten. Aus den Protokollen und Berichten rund um die Motion Nr. 12.3017 «Gewalt bei Sportanlässen. Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes» der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats ist ebenfalls ersichtlich, dass «Fanzüge» nur der Aufhänger sind, um generell von der bestehenden Transportpflicht abzuweichen.
Bereits angedacht ist, zusätzlich zu Besuchern von Sportveranstaltungen auch Teilnehmer von Demonstrationen, Schwarzfahrer sowie Rentner, welche während der Morgenspitze des Pendlerverkehrs zu ihren Tagesausflügen aufbrechen, vom öffentlichen Verkehr auszuschliessen. Die neue Bestimmung in Art. 12 Abs. 2 ist allgemein gehalten, und der Bundesrat kann jederzeit mit einer Verordnung oder für Einzelereignisse gar mit einem Bundesratsbeschluss Entsprechendes bestimmen, falls die Gesetzesänderung angenommen wird.
Personen, welche sich nicht an Vorschriften halten, können bereits heute vom Transport öffentlicher Verkehrsmittel ausgeschlossen werden. Mit der neuen Bestimmung sollen explizit Personen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, welche sich völlig korrekt verhalten.
Das Komitee «Nein zur Aufhebung der Transportpflicht» lehnt diese drastische Massnahme gegen Personen, welche sich nichts zuschulden haben kommen lassen, entschieden ab.
Am 11. November 2013 konnten die Argumente vor der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) präsentiert werden. Diese Kommission hörte auch Vertreter der Polizei (KKJPD und KKPKS), des Städteverbands, des Verbands des öffentlichen Verkehrs, der SBB, des Profi-Fussballs (SFL), der Gewerkschaft des Verkehrspersonals und der Fanarbeit an. Im Anschluss an die Anhörung hat die KVF-N mit 13 zu 10 Stimmen entschieden, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Am 12. März 2014 hat der Nationalrat die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes mit 142 zu 30 Stimmen an den Bundesrat zurückgewiesen. Ein erster wichtiger Schritt zur Verhinderung der Aufweichung der Transportpflicht im öffentlichen Verkehr ist damit getan.