Referendum gegen die Änderung BWIS
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Das Referendumskomitee ist überzeugt, dass andere Möglichkeiten bestehen, um notorische Gewalttäter von Stadien fernzuhalten. Die Vereine sollten die integrative Fanarbeit fördern. Solch harte Massnahmen, die das Gesetz vorsieht, dürfen nur ergriffen werden, wenn das vorliegende Vergehen wirklich einer Straftat entspricht und auch so von einem Richter entschieden wurde. Wir sind zuversichtlich, bis zum Ablauf der Referendumsfrist die erforderlichen 50'000 Unterschriften sammeln zu können. Medienmitteilung zu den Vorfällen am Meisterschaftsspiel FC Basel – FC Zürich vom 13. Mai 2006 Das Referendumskomitee bedauert die Vorfälle vom "Meisteschaftsfinal" in Basel und verurteilt diese. Das Referendum gegen die Änderung BWIS wurde ergriffen, weil diese Gesetzesänderung verfassungswidrig ist. Es gibt gute Gründe, um gegen Hooligans und auch gegen dieses Hooligangesetz zu sein. Auch nach den Vorfällen vom 13. Mai 2006, mit welchen die Referendumsbefürworter nichts zu tun haben und welche mit dem neuen Gesetz auch nicht hätten verhindert werden können, ist das Gesetz immer noch verfassungswidrig. Daher wird das Referendum selbstverständlich weitergeführt. Wenig Verständnis hat das Referendumskonitee für diejenigen Befürworter des Gesetzes, welche den Abbruch des Referendums fordern. Eine demokratische Abstimmung ist immer noch die beste Lösung bei Meinungsverschiedenheiten. |
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