Referendum gegen die Änderung BWIS

 

 

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Grundsätzliches

Die Änderungen am Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) sind ein massiver Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte vieler unbescholtener Bürger. Rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung werden kurzerhand aus­gehebelt und der Datenschutz wird aufgeweicht, weil Staatsschutzdaten inklusive Fo­to der Betroffenen an Private weitergegeben werden können. Ordnungspolizeiliche Massnahmen sind Sache der Kantone und nicht des Bundes.
Lausbubenstreiche, wie der von den Medien breit portierte Teddybärdiebstahl von Schaffhausen, gefährden nicht die innere Sicherheit der Schweiz und gehören dem­nach auch nicht in eine nationale Staatsschutzdatenbank.

Daher erachten wir es als unsere Pflicht, alle demokratischen Mittel zu nutzen, um diese Gesetzesänderung zu verhindern.Die geplanten Änderungen am BWIS betreffen zum einen den Bereich der Ge­walt­propaganda, gegen den wir keine Einwände hegen. Zum anderen sehen die Än­de­rungen den Aufbau eines Informationssystem und freiheitsentziehende Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt an Sportanlässen vor. Der Bundesrat, viele Politiker, sowie die Medien bezeichneten dieses Informationssystem von Anfang an als „Hoo­ligan-Datenbank“.

Die Befürworter der Gesetzesänderung behaupten, dass Gewalt an Sportanlässen in den letzten Jahren enorm zugenommen habe und dass durch eine solche Da­ten­bank Gewalt an Fussball- und Eishockeyspielen bekämpft werden könne. Zudem wird häufig die Floskel verwendet, man müsse „im Hinblick auf die EM 2008“ etwas unternehmen, damit es zu keinen Ausschreitungen kommen wird.

Doch wie ist die aktuelle Situation?

Bis dato existiert keine einzige ernstzunehmende Studie, welche belegt, dass die Ge­walt an Sportanlässen in den letzten Jahren zunahm. Diese Behauptung steht im Ge­genteil im krassen Widerspruch zur Wahrnehmung von langjährigen Fuss­ballfans, die überzeugt sind, dass die Gewalt im Umfeld von Sport­ver­an­stal­tun­gen eher ab­nahm. Der Unterschied zu früher ist die öffentliche Wahrnehmung von Zwischen­fäl­len. Die verschiedenen Medien berichten viel aufmerksamer und nicht selten auch po­lemisch über Ausschreitungen, die vor zehn Jahren nicht einmal eine kurze Mel­dung wert waren.

Aktuell gibt es laut den Aussagen der Polizeiexperten rund 1000 so genannte „er­lebnis- und gewaltorientierte“ Fans in der Schweiz. Davon gelten lediglich 200 als Hooligans. Der Polizei ist der Grossteil davon bekannt. Woche für Woche reisen zivile Polizisten mit den Fans mit und überwachen die Situation. Hinzu kommt, dass ein beachtlicher Teil der 1000 potentiellen Eintragungen bereits gemacht worden sind, da Fans mit Stadionverbot belegt oder anderweitig registriert wurden. Es er­scheint völlig irrational, für die rund 1000 po­tentiell gewalt­tätigen Fans, die der Polizei grösstenteils schon bekannt sind, eine der­art massive Gesetzesänderung vor­zu­neh­men, die die gesamte Bevölkerung und ins­be­sondere alle Sportfans trifft.

Bereits heute können die Vereine Stadionverbote gegen Fans aussprechen, die sich nicht angemessen verhalten. Diese werden im Regelfall auf die ganze Schweiz aus­geweitet. Es gibt keine Kontrollinstanz, die prüft, ob das Stadionverbot ge­recht­fertigt ist oder nicht.

Zu Gewalt kommt es nur selten bei Sportveranstaltungen. Das eigentliche Problem für die Sicherheitsbehörden ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in den Stadien. Es ist gesetzlich verboten und wird durch das Sprengstoffgesetz geregelt. Wer dabei erwischt wird, hat mit einem landesweiten Stadionverbot und einer An­zeige zu rechnen.

Die Situation heute stellt sich also lange nicht so dramatisch dar, wie man es beim Studium der geplanten Änderungen des BWIS erwarten könnte.

Was steckt tatsächlich hinter diesem Informationssystem?

In die Datenbank kann grundsätzlich jeder aufgenommen werden, der sich gewalttä­tig verhält. Unter gewalttätiges Verhalten fallen neben Tötungsdelikten, Körper­ver­letzung, Raufhandel und Brandstiftung auch die Verwendung von Feuerwerks­kör­pern, Sachbeschädigung und Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden. Als Nachweis für dieses Ver­halten reichen nicht nur Gerichtsurteile, sondern nur schon polizeiliche An­zeigen und „glaubwürdige“ Aussagen der Polizei oder des privaten Sicherheits­per­so­nals. Berücksichtigt werden auch Stadionverbote der Sportverbän­de, sowie Meldun­gen einer zuständigen ausländischen Behörde.

Das bedeutet im Klartext: Jeder kann in das Informationssystem aufgenommen wer­den, ohne Prüfung der Anschuldigung durch eine richterliche Instanz. Der Be­schul­digte muss selber nachweisen, dass er unschuldig ist, was im Normalfall gar nicht möglich ist, da in der Regel eine Aussage gegen die andere steht. Die Ge­setzes­än­de­rungen widersprechen nicht nur dem Grund­satz der Rechtssicherheit, sie brechen offen mit ihm.

Wer einmal im Informationssystem eingetragen ist, hat mit massiven Ein­schrän­kun­gen seiner Freiheitsrechte zu rechnen. Gegen ihn kann zunächst ein Rayonverbot ausgesprochen werden. Das heisst, dass der Betroffene ein bestimmtes Areal nicht mehr betreten darf, ohne sich dabei strafbar zu machen. 

Eine weitere Folge eines Eintrags kann die Verhängung einer Aus­rei­se­be­schränkung sein. Es reicht dabei der blosse Verdacht einer kantonalen Behörde oder der Zen­tralstelle für Hooliganismus, dass eine Person in einem bestimmten Land an ge­walt­tätigen Auseinandersetzungen teilnehmen möchte, um die Ausreise zu ver­hin­dern.

Befürchten muss ein Betroffener auch die Erteilung einer Meldeauflage. Das be­deutet, dass man sich zu bestimmten Zeiten auf einem Polizeiposten melden muss, um nachzuweisen, dass man nicht an einer entsprechenden Sportveranstaltung ist. Interessant ist hierbei noch der Einwand vom Kanton St. Gallen während der Vernehmlassung. Der Kanton bezweifelt, ob eine Meldeauflage überhaupt vollzogen werden kann, weil die meisten Sportveranstaltungen praktisch immer abends oder am Wochenende stattfinden und viele Polizeiposten in kleineren Gemeinden dann geschlossen seien.

Die schwerste Folge einer Eintragung im Informationssystem ist Polizeigewahrsam. Dieser kann bis zu 24 Stunden andauern und ist nur anzuwenden, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, um eine Person an der Teilnahme von Gewalttätigkeiten gegen Personen und Sachen anlässlich einer Sportveranstaltung zu hindern. Hier hat der Betroffene we­nigstens die Möglichkeit einer richterlichen Überprüfung dieser Massnahme - was bei den anderen Massnahmen nicht der Fall ist. Überprüft wird aber nur auf Antrag des Betroffenen. Im Normalfall soll es also keine Prüfung geben.

Alle diese Massnahmen würden bereits für Jugendliche ab 12 Jahren gelten. Allein der Polizeigewahrsam soll erst ab 15 Jahren gelten.

Welche Folgen würden sich im Hinblick auf die EM 2008 und den Alltag in der Schweiz ergeben?

Das Risiko, dass es bei der kommenden Europameisterschaft zu Ausschreitungen kommt, wird durch dieses Gesetzesvorhaben nicht minimiert. Ein ausländischer Ge­walttäter wird sich wohl kaum von diesem Informationssystem beeindrucken lassen und zu Hause bleiben – vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass er sich ohnehin nur maximal einen Monat in der Schweiz aufhalten wird. Und in der Schweiz in­teressieren sich die so genannten „erlebnis- und gewaltorientierten“ Clubfans prak­tisch nicht für die Spiele der Schweizer Fussballnati. Sie werden eher mit den Ar­beits­kol­legen, der Familie oder mit Freunden die Spiele vor dem TV anschauen, so wie die meisten im Lande.

Der Alltag der Schweizer Sportfans hingegen wird sich sehr wohl verändern. Es wird Fans geben, die die Spiele ihrer Mannschaft nicht mehr sehen können, obwohl sie sich nicht strafbar gemacht haben. Es wird Bürger geben, die ihren Familienurlaub nicht antreten können, weil ein Mitglied an der Grenze zurückgewiesen wird. Vielleicht wird es auch 12-Jährige geben, die sich direkt nach der Schule auf dem Polizeiposten melden müssen, weil abends ein Europacup Spiel ist. Dies kann nicht als verhältnismässig betrachtet werden. Für 12-jährige Kinder sind allenfalls erzie­herische Massnahmen vorzusehen, aber sicher nicht präventive Gewahrsamnahmen legitimiert durch ein Staatsschutzgesetz.

Und all das wegen 1000 Bürgern, die der Polizei zum Grossteil bekannt sind. Diese Masslosigkeit kann nicht der richtige Weg sein um Gewalt an Sportanlässen zu bekämpfen.

Während der Euro­pa­meisterschaft 2008 wird die Schweiz im Blickfeld der Weltöffentlichkeit stehen. Wir tun gut daran, uns an unsere demokratischen Traditionen zu erinnern und uns als stolzer Rechtsstaat zu präsentieren, anstatt die Grundrechte aufzuweichen.

Wir bitten alle, die sich zu Rechtsstaat, Bürgerrechten und Freiheitsrechten beken­nen, uns zu unterstützen.