Daten aus HOOGAN sollen ins militärische Informationssystem übernommen werden
Im Rahmen der Armeerevision 09 sollen alle militärischen Datenbanken im "Bundesgesetz über militärische Informationssysteme" (MIG) geregelt werden. Weil auch vorgesehen ist, Daten aus der Hooligan-Datenbank zu übernehmen, hat das Referendumskomitee am 1. Dezember 2006 eine Vernehmlassung eingereicht.
Der beanstandete Art. 53 ist zwar in der Botschafgft zum MIG zu Art. 147 migriert, doch die Datenübernahme aus HOOGAN (Absatz 2, Buchstabe d) wurde gestrichen. Ohne Vernehmlassungsantwort von Referendum BWIS wäre Absatz 2 Buchstabe d) mit Sicherheit in Art. 147 im definitiven Gesetzestext aufgeführt.
Ebenfalls modifiziert wurde der Abschnitt "Überwachungsmittel", aber die Unterstützung ziviler Behörden mit Luftüberwachung von Sportveranstaltungen ist immer noch zulässig.
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