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BWIS

   

Offene Probleme

Gegen kantonale Gesetze und Verordnungen kann ohne konkreten Fall Beschwerde erhoben werden, nicht aber gegen eidgenössische Verordnungen. Ebenso sind Beschwerden gegen die falsche Anwendung von Gesetzen nur mit einem konkreten Fall möglich. Diese Liste enthält offene Probleme im Zusammenhang mit BWIS, welche nur durch eine Beschwerde anhand eines konkreten Falls gelöst werden können.

Falls gegen dich eine Massnahme ausgesprochen wurde, kannst du dich melden, wenn die angegebenen Kriterien erfüllt sind; bitte verwende das Formular im entsprechend beschriebenen Problem, dann ist auch der Betreff deiner Meldung korrekt.

Mit einer abstrakten Normenkontrolle wurden bisher die Festlegung interkantonaler Rayons, die Anordnung von Massnahmen durch kommunale Polizeistellen sowie die Haftüberprüfung durch einen nicht legitimierten Richter gerügt.

Keine Publikation der Rayons

Bei den neu festgelegten Rayons handelt es sich um allgemeingültige Verfügungen. Trotzdem wurden sie nicht im entsprechenden Amts- resp. Kantonsblatt publiziert. Daher können ein übergrosser Umfang der Rayons oder andere Mängel gar nicht gerügt werden.

   

Massnahmen ohne Verordnung

In einigen Kantonen, z. B. St. Gallen, wurden bereits Massnahmen ausgesprochen, ohne dass irgend eine Stelle dazu ermächtigt worden wäre.

   

Art. 21a Abs. 2 VWIS: Transport von Pyro

Art. 21a Abs. 2 VWIS:bezeichnet "die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch das Mitführen oder Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen" als gewalttätig. Eine entsprechende Bestimmung ist aber im Gesetz nicht zu finden.

   

1 Jahr Rayonverbot auch bei Bagatellefällen

Obwohl der Gesetzgeber klar vorgegeben hat, dass die Dauer der Rayonverbote nach Schwere des "Gewaltaktes" abgestuft werden soll, wird grundsätzlich die Maximaldauer von einem Jahr ausgesprochen

   

Rayonverbot wegen Hausfriedensbruch

Hausfriedensbruch ist nicht im "Sündenregister" (Art. 21a Abs. 1 VWIS) aufgeführt. Trotzdem werden deswegen Rayonverbote ausgesprochen

   

Meldeauflage nicht am Wohnort

Das Gesetz sieht vor, dass die Meldeauflage am Wohnort stattzufinden hat. Trotzdem regeln einige Kantone, z. B. Basel-Stadt, dass die Meldeauflage nur "nach Möglichkeit" am Wohnort zu erfolgen hat.

   

Präventivhaft im Gefängnis statt auf Polizeiposten

Die Verordnung des Kantons Thurgau bestimmt, dass Präventivhaft im Kantonsgefängnis abzusitzen ist, obwohl das Gesetz einen Polizeiposten zum Verbringen des Gewahrsams vorschreibt.

   

Rechtliches Gehör verweigert

Stadionverboten können ohne Anhörung der Betroffenen ausgesprochen werden. Bei verwaltungsrechtlichen Massnahmen gemäss BWIS ist aber die Gewährung des rechtlichen Gehörs zwingend.

   

Blankounterschriften für BWIS-Massnahmen

Bisher wurden Stadionverbote zuweilen durch Formulare mit Blankounterschrift erteilt. Obwohl noch kein konkreter Fall bekannt ist, ist diese Praxis auch für BWIS-Massnahmen zu erwarten.

   

Speicherung von Daten durch Private

Veranstalter von Sportanlässen erhalten Daten aus HOOGAN, müssen diese aber nach der Veranstaltung vernichten. Es ist davon auszugehen, dass sich nicht alle an diese Pflicht halten.

   

Aktuelles

Rayonverbote ohne Hand und Fuss
GAMMA statt HOOLDAT
Beschwerde gegen Dekret BWIS BL
Sicherheit im Sport
Hooligan-Konkordat
Hausbesuche bei Hooligans
Stadionverbote online
HOOGAN-Eintrag löschen
Wegweisungen in Aarau
Erstes Rayonverbot aufgehoben
Rayonverbote immer mit Maximaldauer
Beschwerde BL gutgeheissen
BWIS-Beschwerde in Zürich
Runder Tisch gegen Gewalt
Rayonverbote SG
Verfassungsbestimmung Hooliganismus
BWIS Beschwerde BL
Checkliste für Verordnungen
Hausbesuche bei Hooligans
Vernehmlassung MIG

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zuletzt aktualisiert: am 25. Februar 2009 um 14:00 Uhr