Wir stellen uns vor
Der Verein Referendum BWIS wurde im Frühjahr 2006 gegründet, um das Inkrafttreten des Hooligangesetzes zu verhindern. Weil das Referendum gescheitert ist, wird jetzt das Hooligangesetz auf juristischem Weg abgeschwächt.
Beschwerden richten sich gegen kantonale Einführungsverordnungen, gegen die Verordnung des Bundes sowie gegen willkürliche Anwendungen des Gesetzes. Ebenso ist die Bekämpfung des Hooligan-Konkordats, welches an 2010 das Hooligangesetz ablösen soll, geplant.
Hooligan Konkordat ist inakzeptabel
Wie schon der Abschnitt 5a BWIS (Hooligangesetz) verstösst das geplante Konkordat gegen die EMRK, insbesonere gegen Artikel 6 (Unschuldsvermutung) sowie neu auch gegen Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde).
Die Polizei soll neu Stadionverbote empfehlen können; gegen ein Stadionverbot, welchers doppelt so lange dauert wie ein Rayonverbot, ist keine Beschwerde möglich. Eine Beschwerde gegen die Empfehlung eines Stadionverbots kann auch nicht erwirken, dass ein Stadionverbot zurückgenommen werden muss.