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BWIS

   

Hausbesuche bei Hooligans

Rechtsgrundlage fehlt

Nachdem bereits im Januar 2007 Meldungen über bevorstehende Hausbesuche bei Hooligans auftauchten, hat der Sicherheitschef der Euro 08, Martin Jäggi, bekanntgegeben, dass er den Polizeikorps empfehlen wolle, bekannte Hooligans kurz vor der Euro auf den Posten vorzuladen.

Marco Cortesi, Pressesprecher der Stadtpolizei Zürich, hat präzisiert, dass neben den rund 50 in der Hooligandatenbank HOOGAN registrierten Personen auch rund 150 Betroffene aus der städtischen Datenbank Hooldat angeschrieben werden sollen.

Der Bund hat mögliche präventive Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt an Sportveranstaltungen mit dem neuen Abschnitt 5a BWIS (Hooligangesetz) abschliessend geregelt. Massnahmen wie polizeiliche Vorladungen oder Hausbesuche sind in diesem Gesetz nicht vorgesehen und somit nicht rechtmässig. Ebensowenig besteht Raum für kantonale oder kommunale Hooligandatenbanken mit anderen Kriterien und Massnahmen als BWIS.

   

   

zuletzt aktualisiert: am 6. Februar 2008 um 14:00 Uhr