Baselland schneidet schlecht ab
Um die kantonalen Verordnungen, welche im Zusammenhang mit der Hooligan-Datenbank erlassen werden müssen, beurteilen zu können, wurde eine Checkliste zusammengestellt.
Dieser Schnelltest zeigt, dass durchaus akzeptable Verordnungen möglich sind, z. B. diejenige von Freiburg, dass aber auch völlig inakzeptable Verordnungen erlassen wurden, z. B. diejenige von Basel-Landschaft . Gegen letztere Verordnung wurde Verfassungsgerichtsbeschwerde erhoben.
Auch viele andere Kantone taten sich schwer damit, die neuen Bundesbestimmungen umzusetzen. Die gröbsten Böcke wurden bei der Ernennung der richterlichen Behörde, welche den Polizeigewahrsam überprüft, sowie bei der Bestimmung der Behörde, welche BWIS- Massnahmen ausspricht, geschossen. St. Gallen hat gar auf eine Verordnung verzichtet, obwohl die kantonale Verfassung in Art. 46 vorschreibt, dass zum Erlass entsprechender Vorschriften der Regierungsrat zuständig ist. Im Kanton Thurgau soll der Polizeogewahrsam im Kantonsgefängnis abgesessen werden, etc. etc...
|