Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten beim Bundesgericht eingereicht
Mit Datum vom 10.Juni 2007 wurde beim Bundesgericht eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen die Einführungsverrdnung BWIS des Kantons Zürich deponiert. Gerügt wird, dass Massnahmen gemäss BWIS ausser durch die Kantonspolizei auch durch kommunale Stellen (Stadtpolizeien Winterthur und Zürich) sollen ausgesprochen werden können. Ausserdem soll der Haftrichter des Bezirksgerichts Zürich Massnahmen gemäss BWIS überprüfen können, obwhl er dazu nicht gesetzlich legitimiert ist.
Beide Punkte werden auch in anderen Kantonen analog geregelt, so dass diese Beschwerde von landesweitem Interesse ist.
Wie schon der Regierungsrat BL spricht der Regierungsrat Zürich in seiner Vernehmlassung sowohl dem Verein als auch Einzelpersonen die Beschwerdelegitimation ab; das war zu erwarten, wird aber kaum negative Auswirkungen haben.
Weiter beruft er sich darauf, dass die Stadtpolizei so etwas wie eine Kantonspolizei sei.
Bei der Haftüberprüfung durch den Haftrichter schliesslich beruft sich der Regierungsrat auf ein Gesetz, welches erstens noch nicht in Kraft ist (Polizeigesetz) und zweitens etwas anderes regelt.
Am 22. Oktober 2007wurde die Replik zur Beschwerdeantwort eingereicht.
Am 31. März 2008 hat das Bundesgericht die Beschwerde teilweise gutgeheissen und § 2 Abs. 1-3 der Einführungsverordnung aufgehoben.
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