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BWIS

   

Verfassungsbestimmung Hooliganismus

Der Kampf gegen Hooligans ist Sache der Kantone

Der Kampf gegen Hooligans ist Sache der Kantone, lautet mehrheitlich der Tenor in der Vernehmlassung zur Verfassungsbestimmung über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen. Eine Lösung auf Bundesebene wird als Kompromiss akzeptiert. Die dafür nötige Verfassungsänderung stiess aber auch auf Kritik.

Die Kantone wollen keinen Verfassungsartikel des Bundes gegen Hooligans

(ap) Durch ein Konkordat der Kantone gebe es keine Kompetenzverlagerungen zwischen den Kantonen und dem Bund, hält die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) in ihrer Stellungnahme fest. Sie will deshalb den Kantonen bis im Herbst einen Konkordatsentwurf vorlegen. Werde dieser angenommen, könnte er 2010 in Kraft treten, teilte die KKPJD weiter mit. Sollten sich die Kantone allerdings nicht einigen, stehe die Konferenz vorbehaltlos hinter der Verfassungsvorlage.

Konkordat funktioniert bereits anderswo

Auch für die schweizerischen Datenschutzbeauftragten steht die Schaffung eines Konkordats im Vordergrund. Eine solche interkantonale Zusammenarbeit funktioniere bereits beim Weltsicherheitsforum (WEF) oder bei Demonstrationen. Es brauche deshalb für Sportanlässe keine separate Bestimmung in der Bundesverfassung.

Falls dennoch diese Lösung realisiert würde, dürften die Massnahmen ihrer Ansicht nach nicht wie jetzt im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) verankert werden. Das findet auch die SP. Sie fordert als Ersatz einen neuen Strafrechtsartikel, in dem Massnahmen festgelegt werden, um Hooligans von Stadien fernzuhalten. Damit würde sich auch eine erfassungsänderung erübrigen.

Übergangslösung bereits in Kraft

Dass überhaupt über die Weiterführung bereits beschlossener Massnahmen entschieden werden muss, stösst bei Swiss Olympic auf Kritik. Das seit Anfang Jahr geltende Hooligan-Gesetz sieht jedoch neben einer Hooligan-Datenbank auch Massnahmen wie Rayonverbot oder Polizeigewahrsam vor, die umstritten waren und deshalb nur befristet bis nach der Eishockey-WM 2009 gültig sind. Der Sportdachverband bemängelt aber, dass die Bestimmungen auch nicht befristet hätten in Kraft treten dürfen, wenn sie nicht verfassungskonform seien. Das ganze Vorgehen zeuge nicht von umsichtiger Gesetzgebungsarbeit.

Vakuum verhindern

Um ein Vakuum nach 2009 zu verhindern, müssten die Bestrebungen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene beschleunigt werden, insbesondere angesichts einer bei einer Verfassungslösung notwendigen Volksabstimmung.

Ebenso drängen der Verband Schweizerischer Polizei-Beamter, der Schweizerische Fussballverband, die Zentralstelle für Hooliganismus und auch die CVP auf eine rasche und vor allem dauerhafte Lösung. Für letztere ist dabei sekundär, ob dies im Rahmen eines Konkordates oder eines Verfassungsartikels geschehe.

Gänzlich gegen eine Verfassungsänderung sprachen sich die Vereine Fanarbeit Schweiz und grundrechte.ch sowie die Demokratischen Juristen der Schweiz (DJS) aus. Sie sind insbesondere der Ansicht, dass Umsetzung und Wirkung der im BWIS verankerten befristeten Massnahmen erst genau analysiert werden müssten, bevor über eine Verfassungsänderung diskutiert werden könne.

   

   

zuletzt aktualisiert: am 15. August 2007 um 14:00 Uhr