Bezirksgericht Zürich hebt Rayonverbot auf
Die Stadtpolizei hatte Ende August Rayonverbote gegen 29 Personen ausgesprochen, eines hat das Bezirksgericht Zürich am 7. September wieder aufgehoben. Es handelt sich dabei um ein Rayonverbot gegen einen FCZ-Fan, der an der Meisterfeier im Mai eine Kamera von SF DRS beschädigt haben soll.
Der Mann hatte stets seine Unschuld beteuert und die Fernsehleute lediglich vor Filmaufnahmen gewarnt, da Medien bei Fussballfans unbeliebt seien und es deshalb zu Handgreiflichkeiten kommen könnte. Wer die Kamera beschädigt und einen Sachschaden von zirka 1000 Franken verursacht hat, ist unbekannt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels Beweisen ein.
Der Fall ist deshalb von Interesse, weil er zeigt, nach welchen Kriterien die Stadtpolizei Rayonverbote ausspricht. Hier wurde ein Verbot verhängt, obwohl die Polizei nicht klären konnte, ob der Angeschuldigte den Schaden tatsächlich verursacht habe, wie es in der Verfügung des Bezirksgerichts heisst. Mit andern Worten: Die Stadtpolizei konnte sich ihrer Sache nicht sicher sein. Zurecht wurde von den Gegnern des Hooligangesetzes befürchtet, dass Rayonverbote willkürlich ausgesprochen werden, wie dies auch bei Stadionverboten gängige Praxis ist.
Der Haftrichter bewilligte zudem die aufschiebende Wirkung der Beschwerde. Leider wurde der Umfang der Rayons, welcher auch gerügt wurde, nicht beurteilt.
Schnell reagiert hat die Alternative Liste Zürich, welche per Interpellation im Gemeinderat ein rechtsstaatlich vertretbares Handeln der Stadtpolizei forderte.
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