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BWIS

   

Beschwerde BL teilweise gutgeheissen

Kantonsgericht hebt BWIS-Verordnung BL teilweise auf

Das Kantonsgericht Baselland hat die Beschwerde des Vereins Referendum BWIS teilweise gutgeheissen. Die "richterliche" Haftüberprüfung durch das Statthalteramt ist verfassungswidrig.

Obwohl das Gericht gemäss Art. 31 der Verwaltungsprozessordnung (VPO) den Erlass ganz hätte aufheben müssen, wurden nur die Bestimmungen bezüglich Haftüberprüfung gestrichen.

Gegenwärtig ist im Kanton Baselland die Anordnung von Polizeigewahrsam im Rahmen von BWIS möglich, aber eine derartige Anordnung kann nicht richterlich überprüft werden, wie dies vom Bundesgesetz vorgeschrieben ist. Aus diesem Grund wurde das Urteil des Kantonsgerichts am Bundesgericht angefochten. Nach wie vor wird verlangt, dass die gesamte Verordnung aufgehoben wird. Die Anordnung von Polizeigewahrsam darf erst möglich werden, wenn ein Gericht zur schnellen Überprüfung dieser Massnahme existiert.

Die Überprüfung verwaltungsrechtlicher BWIS-Massnahmen durch Richter der Strafrechtspflege ist in vielen Kantonen ein Problem, so z. B. in Basel-Stadt und Zürich. Gegen die Verordnung des Kantons Zürich ist eine Beschwerde beim Bundesgericht hängig.

   

   

zuletzt aktualisiert: am 8. November 2007 um 14:00 Uhr