Überarbeitete städtische Hooligan-Datenbank bewilligt
Das Stadtzürcher Parlament will, dass die Polizei auffällige Fans im Umfeld von grossen Sportveranstaltungen in einer Datenbank registriert.
Die Stadtpolizei wird künftig nicht erst eingreifen, wenn die Besucher eines Sportanlasses bereits aufeinander losgegangen sind. Sie wird Fans, die ihr im Umfeld einer Sportveranstaltung als «Gewalt suchend» auffallen, in einer Datenbank erfassen - und sie darüber informieren. Dies aus der Überlegung, dass sich potenzielle Hooligans weniger an Ausschreitungen beteiligen, wenn sie nicht anonym agieren können. Der Zürcher Gemeinderat hiess am 19. November 2008 eine entsprechende Weisung mit 74 zu 44 Stimmen gut. Dagegen waren SVP, Grüne, AL sowie sechs Sozialdemokraten.
Für das Gesetz ist noch eine zweite Lesung nötig, so dass der definitve Erlass erst im Januar oder Februar 2009 nach der Schlussabstimmung im Tagblatt veröffentlicht wird.
Ab diesem Datum ist ein städtisches Referendum und / oder eine Beschwerde beim Bezirksrat Zürich möglich. Bereits im Sommer 2008 hat sich Referendum BWIS ablehnend gegen diese Datenbank geäussert.
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