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BWIS

   

Rayonverbote in St. Gallen

Keine Verordnung zu BWIS in St. Gallen - trotzden bereits Rayonverbote

Die Stadtpolizei St. Gallen hat bereits 9 Rayonverbote ausgesprochen, obwohl es gar keine kantonale Verordnung gibt. Gemäss Art. 46 der st. gallischen Verfassung ist der Regierungsrat dafür verantwortlich, Zuständigkeiten fur neue Bundesgesetze festzulegen.

Dass ein Rayonverbot, welches durch eine nicht legitimierte Stelle verhängt wurde, kraftlos ist, werden die St. Galler spätestens dann merken, wenn ein Betroffener wegen der Nichteinhaltung eines Rayonverbots aufgrund Art. 292 StGB verurteilt werden soll. Ein Hinweis auf die fehlende Zuständigkeit der Stadtpolizei wird jedem Richter reichen, einen entsprechenden Strafbefehl aufzuheben.

   

   

zuletzt aktualisiert: am 15. August 2007 um 14:00 Uhr