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1 Jahr Rayonverbot auch bei Bagatellefällen

1 Jahr Rayonverbot auch bei Bagatellefällen

Obwohl der Gesetzgeber klar vorgegeben hat, dass die Dauer der Rayonverbote nach Schwere des "Vergehens" abgestuft werden soll, wird grundsätzlich die Maximaldauer von einem Jahr ausgesprochen.

In der Botschaft zur BWIS-Revision vom 17. August 2005 ist auf Seite 18 zu lesen:

Die Dauer eines Rayonverbotes richtet sich nach der Schwere des Gewaltaktes und nach den konkreten Umständen. Wer etwa durch sein Verhalten als Rädelsführer eine Schlägerei auslöst, soll für längere Zeit von den Stadien ferngehalten werden als Personen, die als «Mitläuferinnen» und «Mitläufer» auftreten. Die Dauer des Verbots ist deshalb in Absatz 2 variabel ausgestaltet, längstens aber auf ein Jahr beschränkt.

Sofern du für eine Bagatelle ein Rayonverbot von einem Jahr erhalten hast, kannst du dich melden.

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zuletzt aktualisiert: am 15. August 2007 um 14:00 Uhr