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Meldeauflage nicht am Wohnort

Meldeauflage nicht am Wohnort

Das Gesetz sieht vor, dass die Meldeauflage am Wohnort stattzufinden hat. Trotzdem regeln einige Kantone, z. B. Basel-Stadt, dass die Meldeauflage nur "nach Möglichkeit" am Wohnort zu erfolgen hat.

Andere Kantone sehen in ihren Verordnungen nichts derartiges vor, aber diese Auflage kann von keinem Kanton eingehalten werden, weil es lange nicht in jeder Ortschaft einen Polizeiposten gibt.

Sofern du eine Meldeauflage erhalten hast und dich an einem anderen Ort als deinem Wohnort oder einem von dir gewünschtem Ort (z. B. Wochenendaufenthalt) melden musst, kannst du dich melden.

Formular für Problemmeldung

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zuletzt aktualisiert: am 15. August 2007 um 14:00 Uhr