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Präventivhaft im Gefängnis statt auf Polizeiposten

Präventivhaft im Gefängnis statt auf Polizeiposten

Die Verordnung des Kantons Thurgau bestimmt, dass Präventivhaft im Kantonsgefängnis abzusitzen ist, obwohl das Gesetz einen Polizeiposten zum Verbringen des Gewahrsams vorschreibt.

Auch andere Kantone könnten auf die Idee kommen, statt eines Polizeipostens ein Gefängmis vorzusehen.

Sofern für dich Polizeigewahrsam angeordnet wurde und du dich an einem anderen Ort als einem Polizeiposten melden musst, kannst du dich melden.

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zuletzt aktualisiert: am 15. August 2007 um 14:00 Uhr