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Rechtliches Gehör verweigert

Rechtliches Gehör verweigert

Stadionverboten können ohne Anhörung der Betroffenen ausgesprochen werden. Bei verwaltungsrechtlichen Massnahmen gemäss BWIS ist aber die Gewährung des rechtlichen Gehörs zwingend.

Sofern gegen dich eine Massnahme ausgesprochen wurde, ohne dass du Gelegenheit hattest, bei der die Massnahme aussprechenden Stelle deine Sicht der Dinge darzulegen, kannst du dich melden.

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zuletzt aktualisiert: am 15. August 2007 um 14:00 Uhr