Bereits werden Massnahmen gefordert, welche gar nicht im Gesetz vorgesehen sind:
Das Hooligan-Gesetz und das Hoogan-Reglement sind seit dem 1. Januar 2007 in Kraft. Noch bevor der erste Eintrag in der Datenbank ist, werden bereits Massnahmen gefordert, welche gar nicht im Gesetz vorgesehen sind: Die Polizei will Hausbesuche bei Hooligans abstatten, die Veranstalter der EURO 08 wollen Informationen über alle bestehenden Stadionverbote, obwohl nur ein kleiner Teil die Anforderungen von BWIS erfüllt, und Landolt schliesslich fordert Haftstrafen für Pyrozünder.
|