BWIS-Beschwerde in Baselland

Gegen die BWIS-Verordnung BL wurde beim Kantonsgericht Verfassungsgerichtsbeschwerde erhoben

Einerseits wird bemängelt, dass während Sportveranstaltungen auf basel-städtischem Gebiet Rayonverbote im Kanton Basel-Landschaft möglich sein sollen, was nich durch BWIS abgedeckt ist, andererseits wird beanstandet, dass das Recht auf einen unabhängigen Richter verletzt ist.

Interessant ist, dass der Regierungsrat Baselland seit Anfan Dezember 2006 gewusst hat, dass die "richterliche" Haftüberprüfung durch das Statthalteramt nicht verfassungskonform ist. Der Rechtsdienst des Regierungsrats hat in seinem Mitbericht zum Entwurf der Verordnung fundiert dargelegt, das eine richterliche Überprüfung nicht mit der Gewährung des rechtlichen Gehörs gleichzusetzen ist.

Am 15. August hat das Kantonsgericht BL zwar erkannt, dass die Haftüberfrüfung durch die Statthlaterämter verfassungswidrig ist. Dennoch hat es die Verordnung nicht aufgehoben. Aus diesem Grund wurde das Urteil ans Bundesgericht weitergezogen.

Gegenwärtig ist im Kanton Baselland die Anordnung von Polizeigewahrsam im Rahmen von BWIS möglich, aber eine derartige Anordnung kann nicht richterlich überprüft werden, wie dies vom Bundesgesetz vorgeschrieben ist. Aus diesem Grund wurde das Urteil des Kantonsgerichts am Bundesgericht angefochten. Nach wie vor wird verlangt, dass die gesamte Verordnung aufgehoben wird. Die Anordnung von Polizeigewahrsam darf erst möglich werden, wenn ein Gericht zur schnellen Überprüfung dieser Massnahme existiert.

Weil der kantonale Rechtsweg bei der Rüge des fehlenden verfassungsmässigen Richters nicht ausgeschöüft worden sei, wurde die Beschwerde vom Bundesgericht abgelehnt.