Aktuelles



Nein zur Rasterfahndung

Mit Antennensuchläufen und IMSI-Catchern könnten Besucher von Sportveranstaltungen überwacht werden. Aus diesem Grund unterstützt Referendum BWIS das Referendum gegen die Revision des BÜPF.

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Datenschutzbestimmungen von HOOGAN ausgehebelt

Seit das Hooligan-Konkordat 2010 in Kraft getreten ist, werden in allen Fällen von neu verfügten Rayonverboten gleichzeitig mit der Meldung an Fedpol zwecks Erfassung in HOOGAN die gleichen Daten inkl. im Polizeigewahrsam erstellter Gesichtsbilder im Rahmen des Antrags eines Stadionverbots in eine gemeinsam mit den Sportverbänden genutzte Datenbank eingegeben. Funktionäre aller Vereine der oberen Ligen haben Zugriff aud diese Daten. Alles, was gemäss der bundesrechtlichen Verordnung zu HOOGAN nur vor einem Spiel an einen bestimmten Veranstalter gelangen dürfte und nach dem Spiel gelöscht werden müsste, ist permanent im Besitz aller Fussball- und Eishockeyvereine. Diese Datenbank parallel zu HOOGAN wird TOOLBOX genannt und wird von Firma BPM Sports GmbH in Bern betrieben: stbox.gius.ch und https://stbox.gius.ch/Registrieren.aspx.

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Wenn die Polizei im iPhone blättert

Die Polizei darf das Adressbuch im iPhone einer angehaltenen Person ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft nicht konsultieren. Ebenso wenig dürfen Mails und SMS gelesen werden.

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Empfehlungen zur Umsetzung der Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele

Am 20. November 2012 präsentierte die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) «Empfehlungen zur Umsetzung der Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele». Neben Kombi-Tickets und elektronischen ID-Kontrollen soll es auch Alkoholverbote geben.

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Aufhebung der Transportpflicht

Das Personenbeförderungsgesetz soll geändert werden. Bahn- und Busunternehmungen sollen davon befreit werden, Besucher von Sportveranstaltungen mit fahrplanmässigen Kursen transportieren zu müssen, selbst bei Vorhandensein eines gültigen Fahrausweises.

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Änderung des Hooligan-Konkordats

Das Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen soll verschärft werden. Die Bagatelldelikte «Tätlichkeit» und «Hinderung einer Amtshandlung» sollen in den Katalog aufgenommen werden, ebenso soll die anlasslose Durchsuchung von Personen durch Private erlaubt werden (Durchsuchung bedeutet, dass sich betroffene Personen nackt ausziehen müssen). Rayonverbote sollen neu schweizweit für 2 Jahre gelten, und Meldeauflagen sollen ohne vorhergehende Verletzung eines Rayonverbots möglich werden. Zudem soll eine Bewilligungspflicht für Sportveranstaltungen eingeführt werden.

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Revision eines Bundesgerichtsurteils zum Hooligan-Konkordat

Ende 2010 hat das Bundesgericht die Beschwerden gegen den Beitritt der Kantone BL, BS, LU, TI und ZH zum «Konkordat gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» vollumfänglich abgewiesen. Gegen das Luzerner Urteil wurde ein Revisionsgesuch eingereicht.

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Personenfahndungen im Internet

In Bern werden Personen, welche verdächtigt werden, Pyro gezündet zu haben, im Internet öffentlich gesucht.

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Beschwerden gegen den Beitritt von BL und BS zum Hooligan-Konkordat

Die Beschwerde in BL erfolgte zusammen mit einer Beschwerde gegen die Änderung des Polizeigesetzes am 12. Januar 2010. Als letzte Beschwerde folgte diejenige gegen den Beitritt des Kantins Basel-Stadt zum Konkordat am 27. Januar 2010.

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Freund und Helfer

Am 20. November 2009 hat es vor dem Cup-Spiel Basel - Zürich Reibereien zwischen der Polizei und zürcher Schlachtenbummlern gegeben. Wie so oft wurde in der offiziellen Medienmitteilung die Wahtheit verdreht.

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Beschwerde gegen Hooligan-Konkordat in Zürich

Am 21. September 2009 wurde beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Beitritt Zürichs zum Hooligan-Konkordat erhoben. Die Beschwerde ist mit zahllosen Rayonverboten und Beschwerdeentscheiden angereichert, um die verfassungswidrige polizeilichen Arbeit aufzuzeigen.

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Fan-Datenbank auch in Basel

Die Basler Polizei sammelt seit Jahren Daten von Fussball-Fans aus dem Umfeld der Hooligan-Szene, ohne dass verbindlich geregelt ist, wer aufgrund welcher Kriterien registriert werden darf, wie lange die Daten aufbewahrt werden und wer zugriffsberechtigt ist. Dies haben Abklärungen des neuen Basler Polizeikommandanten Gerhard Lips und des Datenschutzbeauftragten Beat Rudin ergeben.

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Hooligan-Reisli

Eine Delegation der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat Anfang August mit Spezialisten vom Bundesamt für Polizei auf Kosten der Steuerzahler eine Informationsreise zum Thema Hooliganismus unternommen. Ziel der Reise nach London, Amsterdam, Brüssel, Antwerpen und Freiburg im Breisgau war es, sich ein Bild über die Situation und die Lüsungsansätze im Ausland zu machen.

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Beschwerde gegen Hooligan-Konkordat in Luzern

Am 22. Juni 2009 wurde beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Beitritt Luzerns zum Hooligan-Konkordat erhoben. Gerügt wurden im wesentlichen alle Punkte, welche bereits in der Vernehmlassung zum Konkordatsbeitritt von Baselland bemängelt wurden.

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Beschwerde gegen Dekret BWIS in Baselland gutgeheissen

Der Verein Referendum BWIS hat am 1. Oktober 2008 Beschwerde gegen das Dekret BWIS Baselland erhoben. Am 27. Mai 2009 wurde diese Beschwerde vom Kantonsgericht einstimmig gutgeheissen und das Dekret aufgehoben.

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Rayonverbote ohne Hand und Fuss

Von Referendum BWIS wurden wiederholt Rayonverbote wegen der grundsätzlichen Dauer von einem Jahr, wegen der grossen räumlichen Ausdehnung und der fehlenden Klarheit bemängelt. Kürzlich war ein Richter gleicher Meinung.

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Basel St. Jakob: Rayon viel zu gross

Das Rayon enthält u. a. die Sporthalle St. Jakob, die Eishalle St. Jakob, das gesamte Naherholungsgebiet Grün 80, den botanischen Garten, ein Leichtathletikstadion, Breitensportanlagen, den Park im Grünen, das Gartenbad St. Jakob, die Reitsportanlage Schänzli und das Kunsthaus Baselland.

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GAMMA statt HOOLDAT

Der Gemeinerat Zürich hat die überarbeitete städtische Hooligan-Datenbank bewilligt. Fans, die im Umfeld einer Sportveranstaltung als «Gewalt suchend» auffallen, sollen in einer Datenbank erfasst werden.

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Pilotprojekt "Sicherheit im Sport"

Ab Anfang Oktober 2008 soll ein Pilotprojekt mit biometrischer Gesichtserfassung von Auswärtsfahrern, speziellen Kontrollen von Extrazügen und einem Fanpass durchgeführt werden.

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Hooligan-Konkordat

Das Hooligangesetz ist bis Ende 2009 befristet. Ab 2010 soll es durch ein Hooligan-Konkordat abgelöst werden. Dabei sind zwei Verschärfungen vorgesehen.

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Hausbesuche bei Hooligans: keine Rechtsgrundlage

Nachdem bereits im Januar 2007 Meldungen über bevorstehende Hausbesuche bei Hooligans auftauchten, hat der Sicherheitschef der Euro 08, Martin Jäggi, bekanntgegeben, dass er den Polizeikorps empfehlen wolle, bekannte Hooligans kurz vor der Euro auf den Posten vorzuladen.

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Alle Stadionverbote online im Internet

Die vollständigen Stadionverbotslisten des Eishockeyverbands für die Monate Oktober und November 2007 wurden von der Walliser Firma «security-project» ins Internet gestellt.

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HOOGAN-Eintrag löschen

In der Hooligan-Datenbank HOOGAN ist man schnell registriert. Im ersten Fall dauerte die Löschung fast 5 Monate.

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Wegweisungen in Aarau

In Aarau gibt es keine Rayonverbote, vielmehr erhalten "Sünder" eine Wegweisungsverfügung für das Rayon "Aarau", welches praktisch die ganze Stadt umfasst, ausgehändigt.

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Erstes Rayonverbot aufgehoben

Das Bezirksgericht Zürich hat am 7. September 2007 ein Rayonverbot aufgehoben. Der Fall ist deshalb von Interesse, weil er zeigt, nach welchen Kriterien die Stadtpolizei Rayonverbote ausspricht. Hier wurde ein Verbot verhängt, obwohl die Polizei nicht klären konnte, ob der Angeschuldigte einen Sachschaden tatsächlich verursacht hatte.

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Rayonverbote: Maximaldauer von einem Jahr ist Standard

Schon die ersten Rayonverbote in St. Gallen wurden für ein Jahr verfügt. Obwohl die Dauer nach Schwere des "Gewaltaktes" abgestuft werden soll, haben am 23. August 2007 Luzern 18 und Zürich 29 neue Rayonverbote für ein volles Jahr ausgesprochen.

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