Wegweisungen in Aarau
Unhaltbare Praxis in Aarau
In Aarau gibt es keine Rayonverbote, vielmehr erhalten "Sünder" eine Wegweisungsverfügung für das Rayon "Aarau", welches praktisch die ganze Stadt umfasst, ausgehändigt. Die Dauer der Wegweisung beträgt ein Jahr, und der (ungeschriebene) Deliktekatalog umfasst "Verbrechen" wie ein Stadionverbot, Stehen neben Leuten mit Stadionverbot oder der Besuch eines Spiels ohne Billett.
Selbstverständlich muss gegen solche unhaltbaren Wegweisungen Beschwerde erhoben werden. Unten sind ein Beispiel einer Wegweisungsvefügung und die entsprechende Beschwerde, welche als Muster verwendet werden kann, aufgeführt.
In seiner Sitzung vom 12. Dezember 2007 hat der Regierungsrat des Kantons Aargau die Beschwerde des "Gratisbesuchers" gutgeheissen und die Wegweisung aufgehoben. Aufgrund der Begründung des Regierungsrats (Erwägung 1.2.2) kann die Kantonspolizei Aargau in Zukunt nicht mehr bei jedem erteilten Stadionverbot eine Wegweisung verfügen, wie sie das bisher praktiziert hatte.
NACHTRAG: In der Beschwerde vom 22. Oktober 2007 wurde u. a. gerügt, dass im Kanton Aargau gar keine Stelle Massnahmen gemäss BWIS anordnen könne. Der Regierungsrat hat reagiert und am 21. Dezember 2007 eine Verordnung publiziert, welche auf den 1. 1. 2008 in Kraft trat.