Nein zur Rasterfahndung
Mit Antennensuchläufen und IMSI-Catchern kann rückwirkend oder spontan festgestellt werden, welche Mobiltelefone sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem eng begrenzten Gebiet befinden oder befunden haben. Werden mehrere derartige Erhebungen z. B. anlässlich von Heavy-Metal Konzerten kombiniert, könnten Personen, welche mehrfach registriert wurden, als potentielle Konsumenten von Cannabis oder härteren Drogen katalogisiert werden.
Neben Konzerten sind auch andere Anlässe denkbar, welche mit Antennensuchläufen und IMSI-Catchern überwacht werden könnten, z. B. Sportveranstaltungen oder Stellen, welche von Extrazügen zu Sportveranstaltungen passiert werden.
Obwohl Antennensuchläufe und IMSI-Catcher in der Schweiz gesetzlich nicht erlaubt sind, werden sie von der Polizei bereits zurückhaltend eingesetzt.
Mit der Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sollen Antennensuchläufe und IMSI-Catcher legalisiert werden. In der selben Vorlage sind auch Bundestrojaner und Pflichten für Private im Zusammenhang mit WLANs vorgesehen.
Falls die Revision des BÜPF, welche vom National- und Ständerat bereits beschlossen wurde, in Kraft tritt, dürften die Einsätze von Antennensuchläufen und IMSI-Catchern massiv steigen.
Aus diesem Grund unterstützt Referendum BWIS das Referendum gegen die Revision des BÜPF. Sollte das Referendum zustande kommen und das revidierte BÜPF in der Volksabstimmung versenkt werden, wäre dies auch das Ende des Einsätze von Antennensuchläufen und IMSI-Catchern in der Schweiz.