Fan-Datenbank auch in Basel

Die Basler Polizei sammelt seit Jahren Daten von Fussball-Fans

Die Basler Polizei sammelt seit Jahren Daten von Fussball-Fans aus dem Umfeld der Hooligan-Szene, ohne dass verbindlich geregelt ist, wer aufgrund welcher Kriterien registriert werden darf, wie lange die Daten aufbewahrt werden und wer zugriffsberechtigt ist. Dies haben Abklärungen des neuen Basler Polizeikommandanten Gerhard Lips und des Datenschutzbeauftragten Beat Rudin ergeben.

Am 18. September 2009 hat der Basler Polizeikommandant Gerhard Lips den Gebrauch der Fan-Datenbank per sofort verboten. Er will zwar auch künftig Fans aus dem Hooligan-Umfeld präventiv fichieren können - aber auf einer klaren Rechtsgrundlage. In Zürich ist die Verordnung zu einer solchen Datenbank heftig umstritten.

Die Kantonspolizei stützte ihre Praxis einzig auf die polizeiliche Generalklausel, die sie berechtigt, «im Einzelfall auch ohne besondere gesetzliche Grundlage unaufschiebbare Massnahmen zu treffen, um unmittelbar drohende Gefährdungen oder eintretende Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verhüten oder abzuwehren». Die Fan-Datenbank wurde 2005 im Rahmen einer Registrierung von Datensammlungen ordnungsgemäss dem damaligen Datenschutzbeauftragten gemeldet - ohne dass dieser in der Folge interveniert hätte. «Die Polizei hat also korrekt gearbeitet», betont Lips. Allerdings sind der neue Kommandant und der neue Datenschutzbeauftragte jetzt zum Schluss gekommen, dass eine eigene gesetzliche Grundlage notwendig sein dürfte.

Noch bevor der Datenschutzbeauftragte eine Weisung hätte erlassen können, hat der Polizeikommandant gehandelt: In einer internen Anweisung hat er Nachführung und Nutzung der Fan-Datenbank per sofort verboten. Nicht betroffen davon ist die nationale Hooligan-Datenbank Hoogan, die im Hinblick auf die Euro 2008 eingeführt worden war. Dort darf aber laut Gesetz nur registriert werden, wem ein gewalttätiges Verhalten nachgewiesen werden kann. Details regelt ein 18-seitiges Reglement.

Unklar ist, ob die lange vor Hoogan angelegte Basler Datenbank Personen verzeichnet, die sich zwar in der Hooligan-Szene bewegen, aber keine strafbare Handlung begangen haben. Lips und Rudin konnten aufgrund einer Ferienabwesenheit der zuständigen Person noch keinen Einblick in die Datenbank nehmen. Lips geht allerdings davon aus, dass auch präventiv Personen registriert wurden. Gestützt wird diese Vermutung durch die Tatsache, dass die Basler Datensammlung nicht in Hoogan integriert und geschlossen wurde, sondern weiter betrieben wird. Die Stadtzürcher Polizei hatte jahrelang Fans ohne Nachweis einer Straftat registriert - bis der zuständige Datenschützer vor drei Jahren die fehlende Rechtsgrundlage bemerkt hatte und die Datenbank sperren liess.



Roberto Zalunardo hat die Fan-Fichen 2005 eingeführt.

Die Datenbank heisst wie das deutsche Vorbild «Gewalttäter Sport». Im Gegensatz zur zürcher Gamma-Sammlung enthält sie auch Einträge, welche ebenfalls in HOOGAN verzeichnet sind.

Auf Einsichtsgesuche liessen Antworten fast 2 Monate auf sich warten. In diesem Beispiel ist zwar eine Verzeigung sowie die Aufhebung eines Stadionverbots, wenn auch mit falschem Datum, verzeichnet, nicht aber der Freispruch durch das Strafgericht und auch nicht der Beschluss von Fedpol, den HOOGAN-Eintrag zu löschen oder der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Sache. Erst nach einem zweiten Löschgesuch wurde die Fiche gelöscht.

In Einträgen, welche andere Personen betreffen, steht z. B. «Nähe zu Inferno» und «Fotograf».

Am 4. März 2010 wurde bekannt, dass die basel-städtische Datei «Gewalttäter Sport» gelöscht werden soll. Von den 350 Registrierten sind 330 auch in der nationalen Hooligan-Datenbank erfasst. Für die Arbeit der Basler Polizei ist diese Datenbank nicht nötig.