Wenn die Polizei im iPhone blättert

Mobiltelefone dürfen nicht durchsucht werden

Die Polizei darf das Adressbuch im iPhone einer angehaltenen Person ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft nicht konsultieren. Ebenso wenig dürfen Mails und SMS gelesen werden.

Bei Anhaltungen im Umfeld von Sportveranstaltungen hält sich die Polizei aber kaum an diese Vorschrift.

Empfohlenes Verhalten

Sollte bei einer Kontrolle oder Verhaftung das Mobiltelefon abgenommen werden, sofort darauf hinweisen, dass Inhalte nicht gelesen werden dürfen.

Wird das Telefon beschlagnahmt, sofort Siegelung verlangen. Die Staatsanwaltschaft muss dann beim Zwangsmassnahmegericht beantragen, dass Inhalte gesichtet werden dürfen.

Wird das Mobiltelefon trotzdem durchsucht und kommen Daten zum Vorschein, welche als Beweis für eine Straftat verwendet werden könnten, bei der Staatsanwaltschaft umgehend verlangen, dass diese Daten gelöscht werden und das Telefon zurückgegeben wird.

In einem aktuellen Fall wurde ein Strafverfahren eingestellt: Weil die Polizei bei einem gefundenen Mobiltelefon nicht nur die IMEI - Nummer auslas, um den Besitzer ausfindig zu machen, sondern gleich noch ein bisschen in den Daten herumstöberte, wurde ein Video mit einem verbotenen pornografischen Inhalt gefunden. Ohne Anfangsverdacht und ohne Ermächtigung durch die Staatsanwaltschaft ist dieses Video aber nicht als Beweis verwertbar.